Leitweg-ID

Was ist eine Leitweg-ID?

Für die erfolgreiche Übermittlung einer elektronischen Rechnung als Rechnungssteller oder -sender ist eine eindeutige Identifikation und Adressierung des Rechnungsempfängers erforderlich.

Die Leitweg-ID muss bei der elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung verpflichtend übermittelt werdenBei E-Rechnungen an private Unternehmen ist keine Leitweg-ID erforderlich.


Ein Verzeichnis der Leitweg-Id öffentlicher Behörden bzw. Unternehmen findet sich unter:  leitweg-id

Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?

Das Element 1 der Leitweg-ID stellt die Kennzahl des Bundeslandes bzw. des Bundes dar:

  • 01 Schleswig-Holstein
  • 02 Hamburg
  • 03 Niedersachsen
  • 04 Bremen
  • 05 Nordrhein-Westfalen
  • 06 Hessen
  • 07 Rheinland-Pfalz
  • 08 Baden-Württemberg
  • 09 Bayern
  • 10 Saarland
  • 11 Berlin
  • 12 Brandenburg
  • 13 Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 Sachsen
  • 15 Sachsen-Anhalt
  • 16 Thüringen
  • 99 Bund
    • 991 – unmittelbaren Bundesverwaltung oder ein Verfassungsorgan und empfängt elektronische Rechnungen über die ZRE.
    • 992 – mittelbare Bundesverwaltung oder Bundesland und empfängt elektronische Rechnungen über die OZG-RE.
    • 993mittelbare Bundesverwaltung und empfängt über eine eigene Lösung (weder ZRE noch OZG-RE) elektronische Rechnungen.