Was ist eine Leitweg-ID?
Für die erfolgreiche Übermittlung einer elektronischen Rechnung als Rechnungssteller oder -sender ist eine eindeutige Identifikation und Adressierung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Die Leitweg-ID muss bei der elektronischen Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung verpflichtend übermittelt werden. Bei E-Rechnungen an private Unternehmen ist keine Leitweg-ID erforderlich.
Ein Verzeichnis der Leitweg-Id öffentlicher Behörden bzw. Unternehmen findet sich unter: leitweg-id
Wie ist eine Leitweg-ID aufgebaut?
Das Element 1 der Leitweg-ID stellt die Kennzahl des Bundeslandes bzw. des Bundes dar:
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Hamburg
- 03 Niedersachsen
- 04 Bremen
- 05 Nordrhein-Westfalen
- 06 Hessen
- 07 Rheinland-Pfalz
- 08 Baden-Württemberg
- 09 Bayern
- 10 Saarland
- 11 Berlin
- 12 Brandenburg
- 13 Mecklenburg-Vorpommern
- 14 Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Thüringen
- 99 Bund
- 991 – unmittelbaren Bundesverwaltung oder ein Verfassungsorgan und empfängt elektronische Rechnungen über die ZRE.
- 992 – mittelbare Bundesverwaltung oder Bundesland und empfängt elektronische Rechnungen über die OZG-RE.
- 993 – mittelbare Bundesverwaltung und empfängt über eine eigene Lösung (weder ZRE noch OZG-RE) elektronische Rechnungen.