Was ist eine TSE

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme vor Manipulationen geschützt sein. Das Gesetz sieht vor, 
dass dafür jede Kasse eine sog. technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert haben muss.

Die TSE besteht aus drei Komponenten:
 • Ein Sicherheitsmodul das gewährleistet, dass alle Kasseneingaben protokolliert und später nicht mehr verändert werden können.
• Ein Speichermedium, um die zu versteuernden Summen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist speziell gesichert abzuspeichern.
• Eine digitale Schnittstelle, um reibungslose Datenübertragung zu gewährleisten, z.B. für Prüfungszwecke.