Bis zu 20 km werden jetzt 30 ct/km berechnet. Ab dem 21. km werden 35 ct/km berechnet.
Beschr. Einkommensteuerpflicht: Heimfahrten
Im Formular beschränkte Einkommensteuerpflicht wurde die Berechnung der Kilometerpauschale für Heimfahrten zum Wohnort geändert.