Beschr. Einkommensteuerpflicht: Heimfahrten

Im Formular beschränkte Einkommensteuerpflicht wurde die Berechnung der Kilometerpauschale für Heimfahrten zum Wohnort geändert. 
Bis zu 20 km werden jetzt 30 ct/km berechnet. Ab dem 21. km werden 35 ct/km berechnet.